Treppenlift Kosten – Was zahlt die Krankenkasse?

Treppenlift an einer geraden Treppe – Kosten und Fördermöglichkeiten durch Krankenkasse und Pflegekasse

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Treppenlift-Kosten in der Regel nicht. Aber es gibt Alternativen: Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1+ bis zu 4.000 € Zuschuss (§ 40 SGB XI). Die KfW-Bank fördert altersgerechte Umbauten mit zinsgünstigen Krediten. In bestimmten Fällen hilft auch das Sozialamt. Wichtig: Antrag vor dem Kauf stellen!

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